25.10.2019 / komba gewerkschaft

Feuerwehr- und Rettungsdienst-Info 11/2019

© DerManuW / pixabay.com
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Novellierung des NotSanG geplant

Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft mischt sich in die aktuelle Diskussion zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ein.

Das NotSanG ist ein Berufsbildungsgesetz des Bundes. Es reguliert somit bundesweit den Aufbau und die Qualifikationsziele der dreijährigen Ausbildung zum Notfallsanitäter. Es regelt aber nicht die Berufsausübung, denn dies dürfen nur die Länder. Dabei stoßen sie aber wiederum an die Grenzen des Heilpraktikergesetzes des Bundes.Das NotSanG trat am 1. Januar 2014 in Kraft und wurde in den letzten Jahren in den Ländern umgesetzt, wobei in NRW sowohl die Weiterqualifizierungen durch Ergänzungsprüfungen betrieben wurden, als auch die dreijährige Vollausbildung begonnen wurde. Ziel war es, den damaligen Rettungsassistenten zu ersetzen und ein Berufsbild mit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Bis zum 31.12.2020 können Rettungsassistenten durch eine staatliche Ergänzungsprüfung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ erlangen. Danach bleibt auch für sie nur der Weg über eine (verkürzte) Vollausbildung.

Obwohl die komba gewerkschaft bereits damals auf den sehr engen zeitlichen Rahmen für die Nachqualifizierung hingewiesen hat, stellen heute viele Aufgabenträger im Rettungsdienst fest, dass u. a. bedingt durch den Fachkräftemangel und den Zeitaufwand für die personelle und bauliche Einrichtung der Ausbildungsstätten der gesteckte zeitliche Rahmen nicht zu erfüllen ist.

In der täglichen Praxis hat sich die Rechtssicherheit des Personals in Bezug auf die Durchführung invasiver Maßnahmen zur Abwendung akuter Lebensgefahr nicht verbessert. Auch die Notfallsanitäter sind bis zum Eintreffen des Notarztes ggf. gezwungen, eigentlich strafbare Handlungen zu begehen und anschließend auf die Rechtfertigung nach dem § 34 StGB zu vertrauen. Wir sagen: Es darf nicht sein, dass diese unzumutbare Situation, die die Rettungsassistenten seit 1989 begleitet, nun auch bei den Notfallsanitätern fortbesteht! Das professionelle und regelgerechte Ausüben eines erlernten Berufs kann und darf keine mögliche Straftat sein!

Der Bundesrat brachte mit Beschluss vom 18.10.2019 einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter, die lebensrettende Maßnahmen durchführen, schaffen soll.

Damit würde es den Notfallsanitätern erlaubt, im bestimmten Rahmen invasive Maßnahmen zu treffen. Nach der aktuellen Rechtsprechung fallen diese Maßnahmen bisher unter den Heilkundevorbehalt und sind somit nur in einigen Ausnahmefällen durch den § 34 StGB abgedeckt. Da die Auslegung des rechtfertigenden Notstandes in einer konkreten Einsatzsituation aber rechtlich unsicher ist, soll durch den Vorschlag des Bundesrates mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter geschaffen werden. Das begrüßt die komba gewerkschaft ausdrücklich.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hatte ebenfalls einen Änderungsantrag zum NotSanG verfasst. Auch dieser Antrag erkannte die Rechtsunsicherheit bei der Ausübung invasiver Maßnahmen durch Notfallsanitäter. Die dort skizzierte Lösung war allerdings nicht geeignet, um das Ziel zu erreichen. Zusätzlich sollte die im § 32 NotSanG beschriebene Übergangsfrist zur Weiterbildung von Rettungsassistenten von sieben auf zehn Jahre er-höht werden. Dieser Antrag der Regierungskoalition ist nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 21.10.2019 wieder zurückgezogen worden.

Die komba gewerkschaft fordert mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter, die ihre erlernten und durch Prüfung bestätigten Kompetenzen ausüben! Dies kann nur durch eine Änderung des NotSanG und des HeilprG erreicht werden, mit der Notfallsanitäter in bestimmten Fällen vom Heilkundevorbehalt ausgenommen werden. Der Vorschlag des Bundesrates bildet hierzu eine gute Grundlage.

Die Verlängerung der Übergangsfrist zur Weiterbildung von Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ist u. a. durch den Fachkräftemangel bedingt notwendig geworden und daher ein sinnvoller und folgerichtiger Schritt. Auch dieser Weg muss weiter beschritten werden und sollte neu in den Bundestag eingebracht werden.

Die komba gewerkschaft fordert:

  • Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter durch:
     - Ausnahme vom Heilkundevorbehalt in bestimmten Fällen, Regelkompetenz statt Notkompetenz!
     - Zeitnahe Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag!
  • Vereinheitlichung der Behandlungspfade und Umsetzung in bundesweite Standardarbeitsanweisungen
  • Notärzte können nicht durch Notfallsanitäter ersetzt werden !Sie sind weiterhin bei lebensbedrohlichen Zuständen unabdingbar.
  • Erweiterung des TeleNotarzt-Systems als sinnvolle Ergänzung.

Die komba gewerkschaft wird sich aktiv an dem politischen Meinungsbildungsprozess beteiligen und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst handeln.Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

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Tel.: 0681 6 13 50
Fax: 0681 6 39 10

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Geschäftsführer

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