31.01.2012

AK Jobcenter der komba gewerkschaft hat Arbeit aufgenommen

JobCenter-Info 1/2012

Am 25.01.2012 trafen sich in Köln die Mitglieder des AK Jobcenter zur konstituierenden Sitzung.

Ziel und Aufgabe des Arbeitskreises ist es die komba auf Bundesebene zu beraten und unterstützen, Forderungen zu formulieren und im Rahmen von Beteiligungsverfahren aktiv zu begleiten. Durch die Arbeit des Arbeitskreises sollen die besonderen Belange der Beschäftigten in den vielen Jobcentern und Optionskommunen vertreten und darauf hingewirkt werden, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Zur Sprecherin des Arbeitskreises wurde die Kollegin Ursula Winkler, Jobcenter Städteregion Aachen und zum stellvertretenden Sprecher Thomas Klein, Jobcenter Merzig Wadern gewählt.
Daneben gehören dem AK folgende Kolleginnen und Kollegen an: Dirk Kursim, Jobcenter Bielefeld, Hans-Dieter Schulze, Jobcenter München, Richard Thonius, Stadt Fulda, Michael Mehlig, Jobcenter Bad Kreuznach, Helge Levenhagen, Jobcenter Hameln,  Elke Lehmann, Jobcenter Greiz, Stefan Graaf, Jobcenter Städteregion Aachen, Erich  Königstein, Jobcenter Kusel und Sabine Frenzel, Jobcenter Rhein-Erft.


Nach eingehender Diskussion werden folgende Forderungen und Positionen definiert:

1. Bezahlungsbedingungen

  • Im Jobcenter müssen einheitliche Bezahlungsbedingungen für die Mitarbeiter der BA und der Kommunen geschaffen werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages für die Jobcenter wäre wünschenswert, dürfte aber in der Praxis schwierig umzusetzen zu sein. Zudem ist nicht absehbar, auf welchem Niveau eine Einigung erzielt werden kann.
  • Um eine gerechte Bezahlung der unterschiedlichen Mitarbeiter zu erreichen, müssen für die Beschäftigten der Kommunen die Zulagen gezahlt werden, die auch für die Mitarbeiter der BA gezahlt werden, sofern sie entsprechende Aufgaben wahrnehmen.
    Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss endlich erfüllt werden.
  • Es muss eine aufgabengerechte Eingruppierung erfolgen. So müssen nach Auffassung der komba die Bereiche Leistung, Arbeitsvermittlung und Fallmanagement dem gehobenen Dienst im Tarif- und Besoldungsbereich zugeordnet werden.


2. Personalschlüssel in den Jobcentern

  • Es müssen klare Regelungen zur Einbringung des Personals in die Jobcenter für die jeweiligen Träger gesetzlich festgelegt werden. komba fordert in der Personalzuweisung ein Verhältnis für die Jobcenter von 50 % BA-Beschäftigte und 50 % kommunale Beschäftigte. Nur so kann wirklich von einer gemeinsamen Einrichtung auf Augenhöhe gesprochen werden. Aus dem Finanzierungsanteil der Kommunen von 15,2 % an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter kann nicht auf einen entsprechenden kommunalen Aufgabenanteil geschlossen werden.


3. Stellenbesetzungsverfahren

  • Die Auswahl von Bewerbern für zu besetzende Stellen muss allein nach dem Prinzip der Bestenauslese unabhängig von dem jeweiligen Träger erfolgen. Ein Wechsel des Dienstherrn muss dabei nicht erfolgen. Sofern mit der Stellenbesetzung Stellenanhebungen einhergehen, sind die dafür notwendigen Entscheidungen des jeweiligen Trägers zeitnah zu treffen. Die Stellen sind den Jobcentern zur Bewirtschaftung zu übertragen.


4. Befristungen

  • SGB II ist eine Daueraufgabe. Daher sind Einstellungen in der Regel unbefristet vorzunehmen. Der Gesamtanteil der befristeten Stellen darf einen Anteil von 10% an der Gesamtstellenzahl nicht überschreiten. Sofern Befristungen ausgesprochen worden sind, sollen diese in unbefristete Stellen umgewandelt werden.

5. Betreuungsschlüssel und Zielvereinbarungen

  • Für die Bereiche Beratung, Vermittlung und Geldleistungen müssen verbindliche Betreuungsschlüssel zur Zielerreichung festgelegt werden. Zur genauen Festlegung der Schlüssel sind Organisationsgutachten unabhängiger Gutachter zu erstellen, die ständig fortentwickelt werden müssen.
  • Nach Festlegung der Betreuungsschlüssel muss eine aufgabengerechte Personalausstattung mit entsprechenden Qualifikationen erfolgen.
  • Es muss eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungsbudgets vorgenommen werden.
  • Bei den Zielvereinbarungen auf allen Ebenen müssen realistische und umsetzbare Ziele unter Bereitstellung der notwendigen Finanz- und Personalressourcen vereinbart werden.


6. Schaffung attraktiver Arbeitsplätze in den Jobcentern

  • komba fordert die flächendeckende Umsetzung der Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses SGB II für ein nachhaltiges Konzept der Personalentwicklung und Qualifizierung in den Jobcentern.
  • Es müssen attraktive Arbeitsverhältnisse in den Jobcentern eingerichtet werden, die die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erfüllen. Der Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein hoher Stellenwert einzuräumen.
  • Es muss eine bedarfsgerechte Fortbildung der Beschäftigten angeboten werden.


7. Ausbildung von Nachwuchskräften

  • Es muss eine bedarfsgerechte Ausbildung von Nachwuchskräften für die Arbeit in den Jobcentern erfolgen. Beide Träger haben dazu die entsprechenden Mittel und die Bildungseinrichtungen bereit zu stellen.  


8. Rechtliche Grundlagen der Leistungsgewährung

  • Die vielfältige Rechtsprechung der Sozialgerichte und die weiter ausufernde Regelungswut des Gesetz- und Verordnungsgebers im Bereich der Leistungsgewährung führen zu großen Problemen in der täglichen Arbeit. komba fordert deshalb einfachere und nachvollziehbarere Regelungen in diesem Bereich. So kann auch mehr Akzeptanz bei den Kunden und eine Verringerung der Anzahl der Widerspruch-  und Sozialgerichtsverfahren erreicht werden.

 

Das sind nur einige der wesentlichen Forderungen und Positionen der komba für die Jobcenter. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Verantwortlichen der komba zusammen mit den Fachleuten des AK Jobcenter  in Gespräche und Verhandlungen mit Vertretern der BA, den kommunalen Spitzenverbänden,  den Ministerien, den Arbeitgeberverbänden und Mitgliedern der Trägerversammlungen eintreten, um die o.g. Forderungen und Positionen dort vorzubringen und auf Umsetzung zu drängen.

Die Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft hängt u.a. davon ab, dass ein großer Rückhalt in den Dienststellen durch eine große Anzahl von Mitgliedern besteht. komba ist in vielen Jobcentern vertreten. Dennoch kann die Zahl der Mitglieder noch weiter wachsen, um so mehr Druck erzeugen zu können.
Wir werden in unregelmäßigen Abständen weiter über die Entwicklungen in den Jobcentern berichten.

Für den Bereich der Optionskommunen werden ebenfalls weitere Informationen erstellt und entsprechend kommuniziert.


Köln, den 25.01.2012. V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Bundesjustiziar, komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln


JobCenter-Info 1/2012 als pdf-Dokument zum Downloaden:

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Tel.: 0681 6 13 50
Fax: 0681 6 39 10

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Geschäftsführer

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Assistentin der Geschäftsführung

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