Jobcenter-Info 1/2014
Besserer Arbeitsschutz für die Beschäftigten in den Jobcentern
Am 24.10.2013 wurde durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes die psychischen Belastungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fokus der Betrachtung im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen gerückt. Die Anpassung verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen.
Die hohen psychischen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern sind allgemein bekannt. Leider sind in vielen gemeinsamen Einrichtungen die notwendigen und vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen noch nicht bzw. ohne Berücksichtigung der psychischen Belastungen durchgeführt worden.
Die Änderung des Arbeitsschutzgesetztes soll zudem dazu führen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten.
Die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit für die Durchführung der systematischen Gefährdungsbeurteilungen in den Jobcentern liegt bei den Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen.
Die komba gewerkschaft fordert deshalb die Geschäftsführer der Jobcenter auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, einschließlich der Beurteilung der psychischen Belastungen, nachzukommen und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit durchzuführen.
Die gemeinsamen Einrichtungen benötigen gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die an sie gestellten Aufgaben und Herausforderungen bewältigen zu können.
Köln, 30.01.2014
V.i.S.d.P.: komba gewerkschaft, Justiziar Eckhard Schwill, Norberstr. 3, 50670 Köln
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komba saarland
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Geschäftsführer
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Assistentin der Geschäftsführung