Wichtiges Urteil des EuGH zum Freizeitausgleich
Feuerwehr-Info. Mehr als 48 Stunden darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der EU nicht betragen. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können nach einer Entscheidung (C-429/09 vom 25.11.2010) des...Mehr
komba gewerkschaft immer im Einsatz für die Feuerwehr
Interview mit Norbert Brewer, Vorsitzender Bundesfachbereich Feuerwehr und RettungsdienstMehr
komba Initiative für Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgreich
Gesetzentwurf zum Widerstand gegen VollstreckungsbeamteMehr
Bundesfachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst tagt in Chemnitz
Die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der Feuerwehr ist das Leitthema des Seminars „Fragen und Probleme bei der Berufsfeuerwehr". Dieses findet zurzeit in der Karl Marx Stadt Chemnitz vom 10. bis 12. Juni 2010 statt....Mehr
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